Dieser Artikel soll Kunden einen einfachen Überblick für die Nutzungsrechten von Filmproduktionen der Smart Film Services GmbH geben. Zudem beantworten wir auch ein paar typische Fragen und Situationen.
Die Nutzungsrechte haben wir in unseren AGBs im Artikel 5 geregelt.
Was dürfen Sie mit dem Film machen?
Den finalen Film dürfen Sie überall zeigen und verwenden. Dies sogar auf unbestimmte Zeit hinaus. Dies natürlich erst, wenn Sie vollständig bezahlt haben.
Was dürfen Sie nicht machen?
Auch wenn Sie das Nutzungsrecht am finalen Produkt haben, dürfen Sie nicht alles damit machen.
Anpassungen am Film
Sie haben nur das Nutzungsrecht am Gesamtwerk. Anpassungen sind nur nach Genehmigung von uns erlaubt. Sie können aber den Film umkodieren oder für eine Plattform im Bildformat anpassen. Sie können aber zum Beispiel Untertitel hinzufügen.
Aufnahmen aus dem Film weiternutzen
Sie würden gerne diese schöne Drohnenaufnahme aus dem Film in einem neuen Film einsetzten? Wenn wir diesen neuen Film produzieren, ist das kein Problem. Wenn aber eine andere Produktionsfirma die Aufnahmen einsetzten will, müssen Sie von uns eine schriftliche Genehmigung einholen. Allenfalls verrechnen wir dafür Lizenzkosten.
Rohmaterial und Projektdaten
Bei einem Filmprojekt fallen auch immer sehr viele Aufnahmen an, welche nicht im Endprodukt verwendet werden. Es kann Sinn machen, ein Archiv an Aufnahmen anzulegen, um für Projekte in der Zukunft darauf zurückgreifen zu können.
Als Kunde erhalten Sie typischerweise nur den finalen Film. Sollten Sie das ganze Rohmaterial wollen, würden wir eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Da wir die Projektdaten nur sechs Monate speichern, werden wir Sie nach dieser Zeit kontaktieren, ob wir die Daten noch länger behalten wollen. Wenn Sie dann bei einem späteren Projekt auf die Archivdaten zurückgreifen wollen, berechnen wir die Kosten bis dahin für die Speicherung.
Das langfristige Speichern grosser Datenmengen ist aufwendig und verursacht erhebliche Kosten. Lesen Sie mehr dazu im Blogbeitrag zum Thema Datenmanagement.
Spezielle Nutzungsrechte
Bein Einkauf von Musik oder Filmaufnahmen aus Datenbanken können andere Rechte von der Plattform vergeben werden. Darunter fallen auf Sprachaufnahmen, Schriften oder Grafiken.
Es wird zum Beispiel unterschieden zwischen der Nutzung im Internet, TV oder Kino.
Oder man darf das eingekaufte Medium nur für ein Projekt nutzten. Das ist oft bei Musik der Fall, dass man für jedes Projekt die Musik neu Einkaufen muss, auch wenn man das selbe Stück wieder nutzen will.
Das muss immer sehr genau angeschaut werden beim Einkauf.